Mitglieder

Die Mitgliedschaft ist eine Möglichkeit, die Arbeit der DWT zu unterstützen. Mitglied der DWT kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Der Verein besteht aus

  • Persönlichen Mitgliedern (PM)
  • Fördernden Mitgliedern (FM)
  • Außerordentlichen Mitgliedern (AM) und
  • Ehrenmitgliedern (EM).

Die Mitgliedschaft ist in Textform zu beantragen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme. Hierüber erhalten neue Mitglieder eine entsprechende schriftliche Bestätigung. Die Fördernde und Persönliche Mitgliedschaft in der DWT (siehe auch „Fördernde Mitglieder“ und „Persönliche Mitglieder“) steht ausländischen Personen und Unternehmen offen (siehe auch: Mitglied werden).

Außerordentliche Mitglieder sind Personen und Vereinigungen, die den Zielen des Vereins nahestehen. Diese Mitgliedschaft kann bei der Geschäftsstelle beantragt werden.

Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben oder sich besonders für die Belange der Wehrtechnik eingesetzt haben. Sie werden durch die Mitgliederversammlung ernannt.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung aus der Mitgliederliste oder Tod.

  • Die Austrittserklärung muss in Textform erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalenderjahres und entbindet nicht von der Beitragspflicht dieses Kalenderjahres.
  • Der Ausschluss erfolgt, wenn das Mitglied grob gegen die Satzung oder die Ziele des Vereins verstößt.
  • Die Streichung aus der Mitgliederliste erfolgt, wenn der Jahresmitgliedsbeitrag länger als ein Jahr nach seiner Fälligkeit trotz Übersendung einer Rechnung und ordnungsgemäßer Mahnungen nicht bezahlt wird.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft, zum Zweck der DWT, zu den Organen der DWT etc. finden Sie in der Satzung der DWT e. V. (siehe Seite: Mitglied werden).