Preisrecht in der Bundeswehr

Preisrecht in der Bundeswehr

Für eine sachgerechte, erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den öffentlichen Auftraggebern wie dem BAAINBw ist es zwingend erforderlich, sich das notwendige Wissen anzueignen, um vertraglichen und gesetzlichen Risiken wirkungsvoll vorzubeugen. Diese Veranstaltung richtet sich an Themeneinsteiger und Themenkenner.

Neben den Bestimmungen des Vergaberechtes gilt es in Deutschland bei öffentlichen Aufträgen auch die „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ (VO PR) zu beachten. Grundsätzlich regelt das Vergaberecht, an „wen“ der öffentliche Auftraggeber einen Auftrag vergeben darf. Die Bestimmungen der VO PR hingegen regeln, welcher Preis für die Leistungen aus einem Auftrag höchstens verlangt werden darf. Die VO PR findet - mit Ausnahme von Bauaufträgen - bei allen öffentlichen Aufträgen Anwendung und muss nicht Vertragsbestandteil sein, um Gültigkeit zu erlangen. Die VO PR ist im Preisgesetz begründet. Sie regelt die Preistypermittlung und die damit verbundene Preisermittlung je nach Marktsituation bei einem öffentlichen Auftrag. Die VO PR regelt auch das Instrument der Preisprüfung, welches durch die Preisbehörden der Bundesländer (i.d.R. Bezirksregierungen/ Regierungspräsidien), aber auch durch das BAAINBw, durchgeführt wird. Insbesondere bei spezialisierten Leistungen, die für den Auftragnehmer durchgeführt werden, oder bei Leistungen mit fehlendem Wettbewerb ist besondere Achtsamkeit in der Vertragsgestaltung, Auftragsdurchführung und Auftragsdokumentation geboten. In diesen Situationen kann es notwendig werden, den zulässigen Höchstpreis auf Basis der angefallenen Selbstkosten abzuleiten. Hierfür stellt die VO PR besondere Ansprüche an das innerbetriebliche Rechnungswesen des Auftragnehmers, welche es unerfahrenen Unternehmen und insbesondere KMU erschweren kann, zu nachhaltigen und tragbaren Ergebnissen in einer Preisprüfung zu kommen.

Die Veranstaltung wurde am 14.03. im Hotel Maritim in Bonn durchgeführt.

Zum Download der Vorträge bitte auf den Redetitel klicken. Hier können Sie alle verfügbaren Vorträge herunterladen (zip, 5 MB). Weitere verfügbare Downloads am Seitenende.

09:00 Begrüßung, Einführung in das Thema

Dr. Matthias Witt, Geschäftsführer, WIMCOM, Leiter AKM

DirBAAINBw Dietmar Weidenfeller, BAAINBw T 3,Fachliche Leitung 

09:10 Grundsätze des Preisrechts aus Sicht des Verordnungsgebers - Aktueller Stand zur Reform des Preisrechts
Hans-Peter Müller, BMWi

09:50 Die Bundeswehr als privilegierter Anwender des Preisrechts - Anmerkungen des BMVg
Kapitän zur See Ludwig Lennartz, BMVg A I 2 

11:00 Das Preisrecht in der Anwendung im BAAINBw
DirBAAINBw Dietmar Weidenfeller, BAAINBw T 3

11:40 Do’s and Don‘ts im Preisrecht – Was Mittelständler bei Bundeswehr-Aufträgen beachten sollten
Prof. Dr. Andreas Hoffjan, Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling, TU Dortmund

13:20 Erfahrungen der Preisprüfdienststellen
Britta Friedrich, PÜ Kiel

14:00 Rückforderungsansprüche des Auftraggebers
Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP

15:00 Selbstkostenkalkulation in der Praxis / Musterkalkulation
Dr. Georg Queisner, Philipp Hermisson, pwc Legal AG

16:20 Zusammenfassung / Schlussworte / Verabschiedung
Dr. Matthias Witt, Geschäftsführer, WIMCOM, Leiter AKM
Dietmar Weidenfeller, BAAINBw T 3

Bericht:
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Weitere verfügbare Downloads:
Tagungsbroschüre

Fotos von der Veranstaltung (zip, 30 MB)

Ansprechpartner im BAAINBw