2018

Preisrecht in der Bundeswehr - Was Unternehmen wissen müssen

DWT-Kompakt Veranstaltung  am 14. März 2018 in Bonn

Für eine sachgerechte, erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den öffentlichen Auftraggebern wie dem BAAINBw ist es zwingend erforderlich, sich das notwendige Wissen anzueignen, um vertraglichen und gesetzlichen Risiken wirkungsvoll vorzubeugen. In diesem Sinne richtete sich die Veranstaltung „Preisrecht in der Bundeswehr“ am 14. März 2018 im Maritim Hotel Bonn gleichermaßen an Themeneinsteiger und Themenkenner.

Neben den Bestimmungen des Vergaberechtes gilt es in Deutschland bei öffentlichen Aufträgen auch die „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ (VO PR) zu beachten. Die Bestimmungen der VO PR regeln, welcher Preis für die Leistungen aus einem Auftrag höchstens verlangt werden darf. Die VO PR findet - mit Ausnahme von Bauaufträgen - bei allen öffentlichen Aufträgen Anwendung und muss nicht Vertragsbestandteil sein, um Gültigkeit zu erlangen. Umso wichtiger ist das Kennen und Verstehen ihrer Inhalte bereits vor Abschluss eines Auftrages.

Über 150 Interessenten lockte das Thema in seinen Bann. Überwiegend KMUs nutzten die Gelegenheit, sich das Preisrecht aus den verschiedenen Perspektiven näherbringen zu lassen.

Nach Eröffnung und Begrüßung durch Herrn Dr. Matthias Witt, Geschäftsführer der WIMCOM GmbH, und Herrn DirBAAINBw Dietmar Weidenfeller setzte Hans-Peter Müller, BMWi, den inhaltlichen Startpunkt: „Grundsätze des Preisrechts aus Sicht des Verordnungsgebers - Aktueller Stand zur Reform des Preisrechts“, so lautete der Titel seines Vortrages.

Es folgten Ausführungen zur Bundeswehr als privilegierter Anwender des Preisrechts von Seiten des BMVg (Kapitän zur See Ludwig Lennartz, BMVg A I 2) und dessen Anwendung im BAAINBw (DirBAAINBw Dietmar Weidenfeller, BAAINBw T 3).

Zu „Do’s and Don‘ts im Preisrecht - Was Mittelständler bei Bundeswehr-Aufträgen beachten sollten“ trug Prof. Dr. Andreas Hoffjan, Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling, TU Dortmund vor, bevor Britta Friedrich von den Erfahrungen der Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle Kiel berichtete.

Reflexionen zu möglichen Rückforderungsansprüchen des Auftraggebers (Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP) und Erläuterungen zur Selbstkostenkalkulation in der Praxis von Dr. Georg Queisner und Philipp Hermisson, pwc Legal AG rundeten die Vortragsreihe ab.

„DWT kompakt: Ein Tag - Ein Thema: Topaktuell | Komprimiert | Praxisnah“ - der Name war Programm!