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AKM-Veranstaltung „Unternehmenszusammenschlüsse“

Am 30. November fand am Flughafen Köln/Bonn die AKM-Veranstaltung „Unternehmenszusammenschlüsse in der Verteidigungswirtschaft“ statt.

Der Arbeitskreis „Recht“ der DWT kam in einem seiner Treffen im Sommer dieses Jahres auf das Thema “Konsortien“, verbunden mit der Bitte an den AKM, dieses Thema hinsichtlich Relevanz und Interesse zu prüfen und zu überlegen, ob man daraus eine Veranstaltung machen kann. Seitens des AK Rechts wird immer eine Kanzlei federführend benannt, die das Thema weiterverfolgt.

In diesem Fall war es Frau Dr. Janina Pochhammer von der Kanzlei Taylor Wessing, die „beauftragt“ war, dieses Thema eigentlich für das nächste Jahr vorzubereiten.

Die Idee hinter der Veranstaltung war dabei folgende:

Die nachhaltige Erhöhung des Verteidigungshaushaltes, insbesondere im Rahmen der sog. „Trendwende Material“, sowie die politische Stärkung des Mittelstandes führen zu Änderungen im wehrtechnischen Markt.

Während in der Vergangenheit mittelständische Unternehmen Produkte und Dienstleistungen entweder direkt an das BAAINBw / BAIUDBw oder als UAN gegenüber größeren Unternehmen angeboten haben, finden sich zunehmend mehr Beispiele für Unternehmenszusammenschlüsse, bspw. Konsortien, die als Zusammenschluss mehrerer mittelständischer Unternehmen bei großen Ausschreibungen bieten. Dabei binden sie teilweise wiederum größere Unternehmen als UAN ein.

Darüber hinaus gab es in jüngster Vergangenheit auch Beispiele für den Zusammenschluss von größeren und mittelständischen Unternehmen auf Augenhöhe, bei denen das Know-how der größeren Unternehmen mit dem Spezialwissen der mittelständischen Unternehmen kombiniert wurde.

Das Ziel der AKM-Tagesveranstaltung war, diese Entwicklung anhand von Fallbeispielen aus der unternehmerischen Praxis näher zu beleuchten.

Ergänzend wurden durch juristische Fachvorträge die Chancen und Risiken von Unternehmenszusammenschlüssen aufgezeigt und den Teilnehmern wertvolle Hinweise für zukünftige Projekte geliefert.

Da die Begriffe wie „Allianzen, Konsortien, Bietergemeinschaften, ARGE, Joint Venture“ oftmals ungenau benutzt werden, war es im Rahmen dieser Veranstaltung auch wichtig, diese - insbesondere juristisch - sauber definiert und hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen erklärt zu bekommen.